Mitarbeiter in der Probenahme (m/w/d) in (Vollzeit) – Einsatzbereich Schleswig - Holstein

Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams zum baldmöglichsten Eintritt eine/n

Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams zum baldmöglichsten Eintritt eine/n

Mitarbeiter in der Probenahme (m/w/d) in (Vollzeit) – Einsatzbereich Schleswig - Holstein

Sie haben Berufserfahrung als Lebensmitteltechniker oder in der Fleischerei. Wir schulen Sie im Rahmen unseres QM-Systems. 

Ihre Tätigkeit in unserem Team:        

  • Probenabholungen
  • Probenahmen im Bereich Umfeld- und Produkthygiene
  • Probenahme von Trinkwasser z.B. in Privathaushalten, öffentlichen Einrichtungen oder Wasserversorgern

Das bringen Sie mit:

  • Bereitschaft und körperliche Tauglichkeit für Tätigkeiten im Außendienst
  • körperliche Belastbarkeit und Flexibilität
  • Gepflegtes und kundenorientiertes Auftreten
  • Führerschein Klasse B

Das VIL Institut für Lebensmittelsicherheit GmbH ist ein in Versmold ansässiges und seit vielen Jahren auf dem Lebensmittelsektor tätiges Dienstleistungslabor mit ca. 30 Mitarbeitern. Das Leistungsangebot unseres Instituts umfasst eine Vielzahl an mikrobiologischen, molekularbiologischen und chemischen Untersuchungsmethoden, vor allem für die Analytik von Fleisch und Fleischerzeugnissen

Das erwartet Sie bei uns:

  • Das Arbeiten in einem engagierten, sympathischen Team
  • Eine abwechslungsreiche und attraktive Tätigkeit
  • Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und leistungsgerechte Entlohnung

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns von Ihnen zu hören.Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail (PDF, JPG, JPEG, TIF) oder Post unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen und des frühestmöglichen Eintrittstermins an

 

 

VIL Institut für Lebensmittelsicherheit

Herrn Peter Ruge
Nordfeldstasse. 19
33775 Versmold

E-Mail: bewerbung(at)vil-labor.de

 

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter 05423-20120 zur Verfügung.

Zurück
Trinkwasserlabor nach § 15 Abs. 4 der TrinkwV
Zulassung nach § 44 Infektionsschutzgesetz
Zulassung für amtliche Gegenproben nach § 43 LFGB